Das europäische Lebensmittelkennzeichnungsrecht sorgt für umfassende Verbraucherinformationen. Mit der Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV), die ab dem 13. Dezember 2014 EU-weit gilt, werden diese Vorschriften nochmals verbessert. Zu den Neuerungen gehören etwa die Allergeninformation auch bei loser Ware und die Pflicht zur deutlichen Kennzeichnung von Lebensmittel-Imitaten. Hersteller, Handel und Gastronomie sind gut vorbereitet, solche Informationen schriftlich und auch mündlich weiterzugeben.
Dieser Text ist der Brochure "Kennzeichnung von Lebensmittel" des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entnommen.
Mit einer innovativen Lösung wollen wir Hersteller, Handel und Gastronomie unterstützen.